Rechtsschutzversicherung mit 70%iger Erfolgsquote
Ärzte brauchen immer öfter rechtlichen Beistand. Das Leben wird komplizierter, die rechtlichen Fragen immer undurchschaubarer und die Streitfreude der Bürger nimmt auch zu. Kein Wunder, dass die Gerichte hierzulande überfordert sind und es zum Teil bei kleineren Auseinandersetzungen zu langen Wartezeiten kommt. Dabei kann eine Rechtsschutzversicherung vieles verhindern oder zumindest einen professionellen Ablauf sichern.
Mag. Ingo Kaufmann, Vorstandsmitglied der D.A.S Rechtsschutzversicherung ortet ein steigendes Anspruchsdenken bei den Kunden. Das gilt auch für Ärzte, die immer mehr mit Klagen von Patienten rechnen müssen. „Hier geht es nicht nur um allfällige Schadenersatzansprüche, sondern auch um mögliche strafrechtliche Belange.“ Ärztliche Kunstfehler, die Schäden am Menschen verursachen, können recht schnell vom Staatsanwalt verfolgt werden – weil Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung einen straf- rechtlich relevanten Tatbestand bedingen. „Bei unserer Unternehmerrechtsschutzversicherung ist der Strafrechtsschutz inkludiert. Optional gibt es auch eine Kostendeckung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.“ Warum das wichtig ist, zeigt eine immer übli- cher werdende Vorgangsweise von Patienten. Diese klagen nicht gleich auf Schadenersatz bei einem vermeintlichen ärztlichen Kunstfehler, sondern machen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, was eine Ermittlung auslöst. Der Patient kann sich dann einer Anklage anschließen und minimiert somit sein Risiko.
Eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte ist keine normale Unternernehmerrechtsschutzversicherung. Deshalb bietet der Rechtsschutzspezialist D.A.S auch eine eigene Rechtsschutzversicherung für Ärzte mit einigen Sonderleistungen an. Dazu gehören die Mediation, Absicherung bei Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern bis zum Höchstgericht, die Mitversicherung von Kindern in deren Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr, ein professionelles Forderungsmanagement, die Exekutionsführung in der Europäischen Union, Schweiz und Liechtenstein, ein Insolvenz- Rechtsschutz.
„Es muss nicht immer eine gerichtliche Auseinandersetzung sein. Knapp 50 Prozent der Fälle können wir außergerichtlich regeln“, meint Kaufmann, der mit seiner Firma auf eine hohe Erfolgsquote verweisen kann: „Wir gewinnen 70 Prozent der Fälle ganz oder zumindest teilweise.“ Kaufmann führt das auf die 50-jährige Erfahrung und auf die spezialisierte Ausrichtung seines Unternehmens auf den Rechtsschutz zurück.
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