Rasinger: Neues Gesetz für Schönheitsoperationen soll mehr Qualität bringen und Graubereiche verhindern
ÖVP-Gesundheitssprecher: Schönheitsoperationen unter 16 Jahren werden verboten
“Ein neues Gesetz zu Schönheitsoperationen
soll mehr Qualität bringen und Graubereiche verhindern”, sagte heute,
Mittwoch, ÖVP-Gesundheitssprecher Abg. Dr. Erwin Rasinger anlässlich
der Sitzung des Gesundheitsausschusses, bei dem ein Bundesgesetz über
die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen sowie
eine Änderung des Ärztegesetzes behandelt werden.
Die Eckpunkte: In Zukunft sind Jugendliche besonders geschützt. Für
unter 16-Jährige ist die Durchführung von Eingriffen ohne
medizinische Indikation aufgrund der damit verbundenen Gefahren für
den noch im Wachstum begriffenen Körper komplett verboten. Gibt es
jedoch eine medizinische Indikation wie beispielsweise Lippenkiefer-
und Gaumenspalte, so sind diese Operationen weiter erlaubt.
Bei 16-bis 18-Jährigen dürfen Schönheitsoperationen nur durchgeführt
werden, wenn vorher eine psychiatrische bzw. psychologische Beratung
erfolgt ist, die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten und
durch den Patienten vorliegt sowie eine zusätzliche Wartefrist von
mindestens vier Wochen zwischen Einwilligung und Operation
eingehalten wurde. Ist ein Patient offensichtlich psychisch krank,
hat der Operateur zudem eine psychiatrische oder
klinisch-psychologische Untersuchung zu veranlassen.
Im Gesetz wird auch normiert, dass ästhetisch-chirurgische Eingriffe
nur von Ärzten mit entsprechenden Qualifikationen durchgeführt werden
dürfen. So konnten beispielsweise Fettabsaugungen von allen Ärzten
mit Ius practicandi durchgeführt werden. Allerdings sind
Schönheitsoperationen nicht nur auf Fachärzte für Plastische,
Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie beschränkt, sondern es
gelten die jeweiligen Fachbeschränkungen. Fachärzte für Hals-, Nasen-
und Ohrenkrankheiten oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten können
bestimmte ästhetische Eingriffe durchführen, zu denen sie aufgrund
ihrer Ausbildung berechtigt sind. “Nasenkorrekturen können daher auch
von HNO-Ärzten durchgeführt werden, weil dies in ihrer Ausbildung
vorgesehen ist”, erläuterte Rasinger. Ärzte für Allgemeinmedizin, die
zum Beispiel Fettabsaugungen durchführen wollen, müssen spezielle
Fortbildungen vorweisen. Dies wird durch Verordnung geregelt werden.
Auch die Aufklärung wird gemäß Entscheidungen des Obersten
Gerichtshofs verschärft. “So ist die Aufklärungspflicht umso
strenger, je weniger dringlich der Eingriff ist. Auch in der Werbung
wird marktschreierischen Methoden, die der Patient nicht
nachvollziehen kann und die ihn eventuell sogar in die Irre leiten
könnten, ein Riegel vorgeschoben”, hob Rasinger hervor. So ist
beispielsweise auch die Verwendung des Zusatzes “Beauty-Doc” oder
Ähnliches nicht mehr erlaubt.
Moderne Regelungen für medizinische Assistenzberufe
Ebenfalls auf der heutigen Tagesordnung steht ein neues Bundesgesetz
über medizinische Assistenzberufe (MAB-Gesetz). “Hier werden
insgesamt neun Berufsbilder (acht derzeitige und ein neues) neu
geregelt. Damit sollen moderne Regelungen für medizinische
Assistenzberufe geschaffen werden”, so Rasinger. Darunter fallen
jetzt
• Desinfektionsassistenz
• Gipsassistenz
• Laborassistenz
• Obduktionsassistenz
• Operationsassistenz
• Ordinationsassistenz
• Röntgenassistenz
• Medizinische Fachassistenz
Außerdem werde die Tätigkeit in der Trainingstherapie für
Sportwissenschafterinnen und Sportwissenschaftern ermöglicht.
“Es war höchste Zeit, die zum Teil aus 1961 stammenden Regelungen des
Sanitätshilfsgesetzes neu zu regeln”, schloss Rasinger.
(Schluss)
OTS0245 2012-06-20 14:46 201446 Jun 12 VPK0003 0449
Foto: © Parlamentsdirektion/WILKE