Gesetz mit Tücken

Jan 24, 2012         Kategorie: Steuer + Recht

Nachhaftung gilt nicht für Vergangenes

Die neue gesetzliche Berufshaftlichtversicherung für Ärzte wurde als großer Wurf gefeiert – zum Wohle der Patienten und der Ärzte. Bei der Nachhaftung gibt es allerdings ein großes Missverständnis und das Risiko für später auftretende Fälle, deren Ursachen aber in der Vergangenheit liegen, ist immer noch aufrecht und wird von den neuen Versicherungen nicht abgedeckt. Es gibt nur einen einzigen Anbieter, der hier eine Lösung bereithält.

Politiker, Ärztekammern und Patientenanwälte loben die nunmehr gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Diese sieht eine Mindestversicherungssumme von zwei Millionen Euro, sie gleich drei Mal jährlich ausgenutzt werden kann vor. Die Versicherungssumme beinhaltet auch die reinen Vermögensschäden und außerdem gibt es nun auch eine unbeschränkte Nachhaftung. Genau diese kann zum großen Problem für die Ärzte werden. Die neuen Bestimmungen suggerieren, dass ein umfassender Schutz gegeben ist. Dieser gilt allerdings nur für Schäden, die nach Abschluss einer nunmehr gesetzeskonformen Haftpflichtversicherung entstehen. Wird der Schaden z.B. erst in zehn Jahren entdeckt, die Ursache liegt aber in einem Ereignis, das z.B. fünf Jahre zurückliegt, dann ist der Schaden nicht versichert, wenn der Arzt zu jenem Zeitpunkt in seinem damaligen Versicherungsvertrag keine eigene Nachhaftungsklausel inkludiert oder eventuell sogar keine Versicherung hatte.

Wie kann dieses Risiko nun abgesichert werden? „Derzeit gibt es nur eine einzige Lösung“, meint der Geschäftsführer des Marktführers von Ärzte-Haftpflichtversicherungen, Gerhard Ulmer und verweist dabei auf die stand-allone-Nachdeckungsversicherung von ärzteservice. Nur diese garantiert eine volle „Rückwärtsdeckung“. Das heißt, dass auch vergangene Ereignisse, die spätere fatale Folgen haben könnten, versichert sind. Ulmer rät deshalb auch zum Abschluss einer solchen Versicherung – der neuen gesetzlichen Berufshaftpflichtversicherung zum Trotz. „Die Klagen gegen Ärzte nehmen zu und werden noch weiter zunehmen. Das hat einerseits mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und andererseits mit einem geänderten Bewusstsein bei den Patienten zu tun. Nicht zu vergessen sind Anwaltskanzleien, die nach amerikanischem Vorbild auch in Österreich auf ärztliche Kunstfehler spezialisieren.

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